10. August 2020

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

  • Foto: dbb m-v
    Sitzung der Dienstrechtskommission des dbb m-v unter Corona-Bedingungen am 27. Juli in der dbb Landesgeschäftsstelle
Bereits im letzten Jahr hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung angekündigt. Mitten im Hochsommer d.J. wurde den Gewerkschaften schließlich ein riesiges Gesetzespaket vorgelegt: Ein Artikelgesetz mit gut 300 Seiten.

Die Landesregierung verfolgt bei der Novellierung des Besoldung- und Beamtenrechts das Ziel,

·         die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen um

·         diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen.

„Als komba erkennen wir an", so Thomas Krupp, Vorsitzender der komba m-v, „dass viel Mühe aufgebracht wurde, um mit anderen Ländern bzw. mit dem Bund mitzuhalten. Das gilt z.B. für

·         die Erhöhung der Eingangserfahrungsstufe und für

·         die Gewährung von Zulagen zur Personalgewinnung.

Die geschätzten Mehrbelastungen für den Landeshaushalt belaufen sich auf rd. 2 bis 3 Mio.€ jährlich. Insgesamt haben wir zwar deutlich mehr erwartet; angesichts der Corona-Krise begrüßen wir jedoch überhaupt den Mut der Landesregierung, das Landesbesoldungs- und Beamtenrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu novellieren."