Die Landesregierung verfolgt bei der Novellierung des Besoldung- und Beamtenrechts das Ziel,
· die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen um
· diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen.
„Als komba erkennen wir an", so Thomas Krupp, Vorsitzender der komba m-v, „dass viel Mühe aufgebracht wurde, um mit anderen Ländern bzw. mit dem Bund mitzuhalten. Das gilt z.B. für
· die Erhöhung der Eingangserfahrungsstufe und für
· die Gewährung von Zulagen zur Personalgewinnung.
Die geschätzten Mehrbelastungen für den Landeshaushalt belaufen sich auf rd. 2 bis 3 Mio.€ jährlich. Insgesamt haben wir zwar deutlich mehr erwartet; angesichts der Corona-Krise begrüßen wir jedoch überhaupt den Mut der Landesregierung, das Landesbesoldungs- und Beamtenrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu novellieren."