Am Sitz eines jeweiligen Kreises, einer kreisfreien Stadt, einer jeden Landesbehörde bzw. an deren Verwaltung oder jeden Betriebes kann der Landeshauptvorstand eine Gewerkschaftsgruppe bilden. Neben den Gewerkschaftsgruppen in den sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (s. Karte) gibt es derzeit noch die Gewerkschaftsgruppe „Ministerien“ sowie Gewerkschaftsgruppen im Rettungsdienst beim DRK Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie beim ASB Boizenburg, beim ASB Nord-Ost und der Ambulanz Millich gGmbH.
Die Gewerkschaftsgruppen regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Beschlüsse.
Die Geschäftstelle vermittelt gerne den Kontakt zu den jeweiligen Gruppenvorsitzenden.