10. August 2020
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Bereits im letzten Jahr hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung angekündigt. Mitten im Hochsommer d.J. wurde den Gewerkschaften schließlich ein riesiges Gesetzespaket vorgelegt: Ein Artikelgesetz mit gut 300 Seiten.

Die Landesregierung verfolgt bei der Novellierung des Besoldung- und Beamtenrechts das Ziel,

·         die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen um

·         diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen.

„Als komba erkennen wir an", so Thomas Krupp, Vorsitzender der komba m-v, „dass viel Mühe aufgebracht wurde, um mit anderen Ländern bzw. mit dem Bund mitzuhalten. Das gilt z.B. für

·         die Erhöhung der Eingangserfahrungsstufe und für

·         die Gewährung von Zulagen zur Personalgewinnung.

Die geschätzten Mehrbelastungen für den Landeshaushalt belaufen sich auf rd. 2 bis 3 Mio.€ jährlich. Insgesamt haben wir zwar deutlich mehr erwartet; angesichts der Corona-Krise begrüßen wir jedoch überhaupt den Mut der Landesregierung, das Landesbesoldungs- und Beamtenrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu novellieren."