30. November 2017

Besoldungsanpassung 2018

Für die nächsten Jahre beabsichtigt die Landesregierung die Tarifergebnisse der Angestellten der Länder weitgehend zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen. Das war nicht immer so. Insofern hat die neue Landesregierung damit ein wichtiges positives Zeichen gesetzt. Die Beamten erhalten ab dem 1.1.2018 2,15 Prozent mehr (0,2 Prozentpunkten gehen zusätzlich in die Versorgungsrücklage).

Gerald Krause, Vorsitzender der komba m-v, begrüßt die Entwicklung. Zugleich fordert er, dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip in vollem Umfang Geltung zu verschaffen:

  • Die Angleichung der Ost- an die Westbesoldung in den Jahren 2008 bis 2010 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Beamte von der     Besoldungsgruppe A10 an aufwärts wurden seinerzeit benachteiligt. Ihre Bezüge wurden verspätet angeglichen. Sachsen hat seinen Beamten schon Nachzahlungen in Aussicht gestellt. Und wenn das in Sachsen verfassungswidrig war, dann ist es das auch in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Viele andere Länder verzichten bereits auf die Beteiligung der Beamten an der Versorgungsrücklage. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte dies auch tun.
  • Angesichts des Personalabbaus wird ein Weihnachtsgeld in voller Höhe gefordert.