Dies bedeutet, dass sich die Besoldung (nach der Zuführung zur Versorgungsrücklage) in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 1. Januar um 3 Prozent erhöht. Im Jahr 2021 folgt eine weitere Erhöhung um 1,2 Prozent. Das Finanzministerium wird einen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorlegen. „Damit herrscht Klarheit. Die rasche Einigung begrüße ich!“, so der Vorsitzende der komba M-V, Gerald Krause zu dem Ergebnis.
Ebenfalls zugesagt wurde die Einbeziehung der Jahressonderzahlung in die linearen Erhöhungsschritte. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum 1.1.2019 und zum 1.1.2020 eine Erhöhung ihrer Bezüge um jeweils 50 Euro.