Beim Entwurf, der Gegenstand der Anhörungen war, erfolgten Nachbesserungen. Es handelt sich insbesondere um die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
· zum Mindestabstand in den unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und
· zur Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter sowie Richterinnen und Richter
„Allerdings geht uns die Umsetzung insgesamt nicht weit genug“, so der Vorsitzende der komba m-v, Thomas Krupp. „Wir werden uns deshalb über das weitere Vorgehen mit unserem Dachverband, dem dbb m-v, eingehend beraten.“