20. April 2021

Öffentliche Antwort auf die DRK-Rettungsdienstpetition

Mit der Kampagne https://rettemichwerkann.drk-mv.de/ möchte das DRK im Land zukünftige Ausschreibungen im Rettungsdienstbereich vereiteln. Damit ist die komba Gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern, die neben den Beschäftigten des Kommunal- und Landesdienstes auch die Beschäftigten privatisierter Bereiche (wie z.B. den Rettungsdienst und die Freie Wohlfahrtspflege) vertritt, nicht einverstanden. Sie nimmt die Petition zum Anlass, um sich an die breite Öffentlichkeit zu wenden.

„Die Kosten der Kampagne hätten besser den dort Beschäftigten zugutekommen sollen. § 1 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet das Land, auf eine Tarifnähe hin zu orientieren. Orientierung reicht aber nicht," so Thomas Krupp, Vorsitzender der komba M-V.  Seiner Gewerkschaft sei ein DRK-Geschäftsführer namentlich bekannt, der sich nach wie vor hartnäckig - unter Verweis auf sog. „Haustarifverträge" mit seiner Personalvertretung – weigert, mit Gewerkschaften in Verhandlungen zu treten. „Die Orientierung an Tarifverträgen bedeutet in der Realität regelmäßig ein Vertrag zu Lasten der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da Betriebs- bzw. Personalräte nicht über eine Tariffähigkeit verfügen, sind entsprechende Betriebsvereinbarungen ohnehin ungültig. Wer als Arbeitgeber prozentual weniger als das übliche Tarifentgelt zahlt“, so Krupp weiter, „orientiert sich auch am Tarif. Das hält die komba Gewerkschaft für falsch. Die unsägliche Lohndrückerei im Wohlfahrtsbereich muss endlich ein Ende haben."

 

Dies vorausgeschickt, stellt die komba M-V folgende Forderungen auf:

 

  1. Wir fordern das DRK auf, überall dort, wo es bei seinen Untergliederungen im Land noch daran mangelt, Tarifverhandlungen mit den jeweiligen Gewerkschaften aufzunehmen.
  2. Wir fordern das Land bzw. auch den Landtag auf, der DRK-Petition nicht stattzugeben. Vielmehr ist § 1 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes dahingehend zu ändern, dass Rettungsdienstaufgaben in Mecklenburg-Vorpommern nur an Rettungsdienste vergeben werden dürfen, die einen rechtswirksam mit Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifvertrag vorweisen können.

„Wenn Bundesminister Hubertus Heil derzeit die Pflegearbeitgeber zu einem bundesweiten Tarifvertrag drängt, dann würde es nach der Grundauffassung der komba M-V unserem Land ebenfalls gut zu Gesicht stehen, dies bei uns zumindest auch für den Bereich des Rettungsdienstes anzupacken“, betonte der komba Landesvorsitzende.