07. Dezember 2020

Novellierung des Landesreisekostengesetzes

Das Finanzministerium M-V beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode eine Aktualisierung und Vereinfachung des bisherigen Reisekostenrechts vorzunehmen.

„Diesem Vorhaben wird der bisher vorgelegte Entwurf jedoch nur begrenzt gerecht“, so Thoma Krupp, Vorsitzender der komba m-v. „Zwar ist die Novellierung nach gut zwanzig Jahren lange überfällig. Aber gerade deshalb halten wir eine deutliche Erhöhung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Erstattungssätze für dringend geboten. Und noch etwas: Wenn das Land die Kolleginnen für Bus und Bahn begeistern möchte, dann ist der öffentliche Personennahverkehr deutlich auszubauen. Sonst wird das nichts.“