· Vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 setzt die Landesregierung das bisherige Personalkonzept vorübergehend aus.
· Die daraus resultierenden Beträge sowie die Mittel des sogenannten 50-Millionenprogramms aus Haushaltsüberschüssen werden für die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig auf alle Ressorts und die Staatskanzlei verteilt.
Der seit Jahren praktizierte pauschale Personalabbau ist damit erst einmal gestoppt. Ein „Wermutstropfen“, so Gerald Krause, Vorsitzender der komba M-V, ist allerdings die zeitliche Befristung: „Mecklenburg-Vorpommern muss aufpassen, im Wettlauf um gutes Personal nicht weiter an Boden zu verlieren. So hat Brandenburg den Personalabbau im Jahr 2018 gestoppt, Sachsen-Anhalt schon 2015.“