31. August 2020

Landesregierung plant Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung

Als Folge der Corona-Pandemie plant die Landesregierung derzeit folgende Regelung:

Abweichend von § 7 Absatz 2 und 3 der Erholungsurlaubsverordnung verfällt der Erholungsurlaub

•   für das Urlaubsjahr 2019 mit Ablauf des 31. August 2021 und

•   für das Urlaubsjahr 2020 mit Ablauf des 31. August 2022.

 

„Das ist eine gute Maßnahme für alle Beschäftigten des Landesdiensts,“ freut sich Thomas Krupp, Vorsitzender der komba m-v.