Abweichend von § 7 Absatz 2 und 3 der Erholungsurlaubsverordnung verfällt der Erholungsurlaub
• für das Urlaubsjahr 2019 mit Ablauf des 31. August 2021 und
• für das Urlaubsjahr 2020 mit Ablauf des 31. August 2022.
„Das ist eine gute Maßnahme für alle Beschäftigten des Landesdiensts,“ freut sich Thomas Krupp, Vorsitzender der komba m-v.