Diesem Erlass, der momentan einzigartig in der Bundesrepublik ist, gingen intensive Gespräche mit Finanzminister Dr. Heiko Geue in Auswertung der neuesten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 19.11. d.J. voraus. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung völlig neue Prüfverfahren zur Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation festgelegt. Eine dementsprechende Überprüfung der Parameter sind für den dbb m-v und das Land bis Jahresende undurchführbar. Mit dem Erlass erhält der dbb m-v als Interessenvertretung, als auch das Land, ausreichend Zeit dafür, ohne dass den Betroffenen Nachteile entstehen.
Für die etwa 2200 verbeamteten Kolleginnen und Kollegen der Kommunen wurde durch das Finanzministerium eine identische Herangehensweise empfohlen. Der dbb m-v unterstützt die Empfehlung und wird mit dafür Sorge tragen, dass hier keine spaltenden Ungerechtigkeiten entstehen.
Wie geht es weiter?
Um die Karlsruher Entscheidung mit dem erforderlichen zeitlichen Bedarf für notwendige verfassungsgemäße Anpassungen nicht mit der gestern begonnenen Tarifrunde mit den Ländern zu „vermischen“, hat der dbb m-v zunächst gefordert, das Ergebnis der Tarifrunde -mit einem hoffentlich bis Mitte Februar vorliegendem gutem Abschluss- entsprechend Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung zeit- und wirkungsgleich auf Besoldung und Versorgung zu übertragen. Dieser erste wichtige Schritt ist auch dem engen Zeitfenster für die Gesetzgebung bis zur nächsten Landtagswahl geschuldet.
Das erfordert natürlich auch ein gutes Tarifergebnis mit Druck auf der Straße und zwar unabhängig vom Status tarifbeschäftigt oder verbeamtet!
Sollten bis dahin die Auswirkungen der aktuellen BVerfG Entscheidung in Gänze bekannt sein, können diese in die notwendige Anpassungsgesetzgebung eingefügt oder aber später gesetzlich geregelt werden. Hinzu könnten ggf. noch weitere BVerfG Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation ab dem Jahr 2022 kommen, die sich bspw. mit der Anrechnung eines Partnereinkommens befassen. Durch den Erlass des Finanzministeriums bleibt auf jeden Fall je nach Variante genügend Zeit zur individuellen Reaktion bis Ende 2026.