Ziel ist es, die Verfassungswidrigkeit der Besoldung eines „Eckbeamten“ (zwei Erwachsene, zwei Kinder) insbesondere in den unteren Gruppen der Laufbahnordnung A ab dem 1.1.2023 nachträglich zu beseitigen. Die komba m-v wird den Gesetzgebungsprozess kritisch-konstruktiv begleiten.
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