19. September 2023

Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes

Am 18. September hat das Land den Entwurf eines „Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vorgelegt.

Ziel ist es, die Verfassungswidrigkeit der Besoldung eines „Eckbeamten“ (zwei Erwachsene, zwei Kinder) insbesondere in den unteren Gruppen der Laufbahnordnung A ab dem 1.1.2023  nachträglich zu beseitigen. Die komba m-v wird den Gesetzgebungsprozess kritisch-konstruktiv begleiten. 

Weitere Informationen zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs finden Sie hier.