Ein zusätzlicher Straftatbestand der „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ wurde während der Ausschussberatungen im Rechtsausschuss mit Koalitionsmehrheit in den Gesetzentwurf eingefügt und vom Plenum mit beschlossen.
Übergriffe auf Sicherheits- und Rettungskräfte sollen härter bestraft werden. So liege künftig ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch ohne Absicht, diese bzw. dieses zu verwenden. Ebenfalls besonders schwerwiegend soll es künftig sein, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
Die komba gewerkschaft mecklenburg-vorpommern begrüßt die Verschärfung des Strafrechts bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte bei den Feuerwehren und den Rettungsdiensten. Es ist ein wichtiges Zeichen der Politik, dass sie mit der Verschärfung des Strafrechts an der Seite der Einsatzkräfte stehen, die sich für die Allgemeinheit aufopfern. Die komba gewerkschaft fordert aber gleichzeitig, dass die Strafverfolgungsbehörden konsequent den verschärften Strafrahmen ausschöpfen und zeitnah die Täter einer Bestrafung zuführen.