26. Januar 2021
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Novellierung des Disziplinarrechts

Das Verfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie zur Aberkennung des Ruhegehalts soll nach einem aktuellen Entwurf der Landesregierung zukünftig durch einfache Disziplinarverfügung des jeweiligen Dienstherrn erfolgen können.

„Die Verschlechterung der Position der Landes- und Kommunalbeamten weisen wir entschieden zurück. Die Angelegenheit darf nicht zur Spielwiese für einen politischen Aktionismus werden,“ so Thomas Krupp, Landesvorsitzender der komba m-v. „Für uns besteht absolut kein Änderungsdarf des bisher geltenden Rechts!“