29. Mai 2019
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

BBL-Gesetz

Die Landesverbände der komba M-V, der BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften im Öffentlichen Dienst - Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter M-V sowie der VDStra Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten M-V haben sich Ende Mai 2019 hinsichtlich des Entwurfs des BBL-Gesetzes der Landesregierung gemeinsam und einheitlich an den Landtag gewandt.

„Vor dem Hintergrund der viel zu geringen Anzahl der Mitarbeiterparkplätze bei gleichzeitigem Wegfall von Anwohnerparkplätzen beim neuen Behördenzentrum in der Rostocker Blücherstraße fehlt uns als betroffenen Fachgewerkschaften beim Entwurf des BBL-Gesetzes der Bezug zu den Beschäftigten“, so Gerald Krause, Vorsitzender der komba M-V.  Der Gesetzentwurf ist, um Belastungen und Gefahren von den Beschäftigten fernzuhalten, aus Gewerkschaftssicht wie folgt zu ergänzen:

 

§ 11 Wohl der Beschäftigten

 

Die Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämter haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben dem Wohl der Beschäftigten einen Vorrang einzuräumen. Insbesondere

 

a)       sind drohende bzw. akute Gesundheitsgefahren (z.B. Ausgasungen von Schadstoffen in Gebäuden) unverzüglich abzustellen,

b)       geht der Arbeitsschutz (z.B. der Schutz vor Sonneneinstrahlungen an den Außenfassaden) dem Denkmalschutz vor,

c)       sind Neubauten und Sanierungen nur an Standorten zulässig, wo von Beginn an sowie auch in Zukunft ausreichend Mitarbeiterparkplätze zur Verfügung stehen,

d)       sind Kantinen zu erhalten, eine gesunde Kantinenverpflegung zur fördern und Belastungen der Beschäftigten durch Pachtanteile im Rahmen der Essenspreise auszuschließen.

 

„Damit haben wir unsere Vorstellungen von einem besseren Arbeitsumfeld unserer beim Land beschäftigten Mitglieder an den Landtag herangetragen“, freut sich Gerald Krause.