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Ungeachtet dessen hat der Landtag in seiner Sitzung am 24. Januar auf Empfehlung des Finanzausschusses (die dieser bereits vor dem Eingang unserer Stellungnahme ausgesprochen hatte) die Gesetzesvorlage einstimmig beschlossen. Danach wird im Rahmen des Gesamtpakets zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamten und Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2022 zurückgekehrt. Darüber hinaus wird die bislang eingefrorene Jahressonderzahlung künftig den linearen Erhöhungen angepasst. Zudem erhalten Beamtinnen und Beamte im Land zum 1. März eine Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent einer Monatsbesoldung.