Freie Wohlfahrtspflege

Die sog. Freie Wohlfahrtspflege ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Unter Freier Wohlfahrtspflege werden alle Dienste und Einrichtungen verstanden, die sich in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden und sich in - meist rechtlich selbständig - organisierter Form im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen betätigen. Hauptmerkmale in ihrer Tätigkeit sind Unabhängigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern mit dem Ziel einer sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Hilfesuchenden. Grundlage dieser Zusammenarbeit, soweit sie durch öffentliche und freie Träger geleistet wird, ist das Prinzip der Subsidiarität. Es räumt freien Trägern bei der Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben einen bedingten Vorrang ein.

In der Gesamtheit wird die Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu weit über 90 Prozent aus staatlichen Mitteln bzw. von den Sozialversicherungen finanziert. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Leistungsentgelte (z. B. bei der Pflege und beim Rettungsdienst), teilweise erhalten sie auch pauschale Zuschüsse.

Der Wettbewerb zwischen den Wohlfahrtsorganisationen hat in den vergangenen Jahren zu einer Ökonomisierung der Einrichtungen geführt. Daraufhin haben etliche Einrichtungen ihre Tarifbindung aufgegeben. Auf Grund des starken Mitgliederzuwachses aus dem Bereich des ASB bzw. des DRK macht sich die komba m-v im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege für

  • eine leistungsgerechte  Bezahlung der Beschäftigten sowie für
  • transparente und alltagstaugliche Regelungen (Schichtdienst, Urlaubsanspruch usw.)

stark.

Deshalb strebt die komba m-v für ihre Mitglieder unter Beteiligung der dbb Tarifabteilung einrichtungsspezifische Tarifverträge – unter Berücksichtigung der besonderen Beschäftigtenbelange - in Anlehnung an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst an.

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